Allgemein

Änderung der Testverfahren ab 28.02.

Liebe Eltern,

das Schulministerium informierte, dass sich das Testverfahren zum 28.02. ändert.

Dies wurde Ihnen in einem Elternbrief bereits mitgeteilt. Hier finden Sie nochmals kurz zusammengefasst die wichtigsten Informationen:

  • ab Montag, 28. Februar 2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben.
  • Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien gültig waren).
  • Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.
  • ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen.
  • Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern selbsttesten müssen. Die Tests können sogar schon am Vorabend dort stattfinden.
  • Die Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) vorgelegt werden.